Kostenlose Beratung: 0208 74134667

Mo – Fr 8:00 – 17:00 Uhr & 24 Std Service durch unsere KI Pflegeassistentin

Pflegeberatung nach § 37.3

Persönlich in Oberhausen und 30km Umgebung oder
deutschlandweit per Videotelefonie.

Pflegeberatung Sicherheit für Ihren Pflegealltag

Die EGE Healthcare ist eine von allen Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI. Für Sie bedeutet das: Unsere Beratungseinsätze sind rechtssicher, werden vollständig von der Pflegekasse übernommen und gewährleisten, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird. Diese Anerkennung gibt Ihnen die Sicherheit, auf eine professionelle und verlässliche Unterstützung zählen zu können.

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig an einer Pflegeberatung teilzunehmen. Diese Beratung ist weit mehr als eine Formalität: Sie dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege langfristig zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte gestalten jede Beratung individuell, verständlich und empathisch – wahlweise bei Ihnen zu Hause im Raum Oberhausen und Umgebung (bis 30 km) oder bundesweit per Videotelefonie. Diese Flexibilität stellt sicher, dass die Beratung optimal in Ihren Alltag passt.

Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was am wichtigsten ist: ein sicheres und stabiles Pflegeumfeld für sich selbst oder Ihre Angehörigen.


Warum die Pflegeberatung so wichtig ist

Die häusliche Pflege ist für viele Familien eine wertvolle, aber auch belastende Aufgabe. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, verändert sich der gesamte Alltag. Neben der emotionalen Belastung müssen Angehörige viele organisatorische und pflegerische Aufgaben übernehmen. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein Leben im vertrauten Zuhause zu ermöglichen – für ihr Wohlbefinden und ihre Lebensqualität.

Um diese Versorgung dauerhaft zu sichern, schreibt der Gesetzgeber die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI vor. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze durch qualifizierte Pflegefachkräfte wahrnehmen. Diese Beratungen helfen, den aktuellen Pflegebedarf einzuschätzen, die Pflegesituation zu bewerten und Angehörigen konkrete Tipps für den Alltag zu geben.

Ein großer Vorteil: Risiken wie Überlastung der Pflegenden oder Verschlechterungen beim Pflegebedürftigen werden früh erkannt und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Außerdem sind die Beratungsgespräche eine Gelegenheit, offene Fragen zu klären und wertvolle Entlastungsangebote kennenzulernen.

Die Pflegekassen verlangen einen Nachweis über die Beratungseinsätze, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird. Damit wird sichergestellt, dass die finanzielle Unterstützung tatsächlich der Qualität der häuslichen Pflege zugutekommt.

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist somit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: Sie entlastet Angehörige, stabilisiert die häusliche Versorgung und trägt entscheidend dazu bei, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu erhalten.

 


Beratungspflicht bei Pflegegeld

Die Beratungspflicht nach § 37.3 SGB XI betrifft alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Sie stellt sicher, dass Betroffene regelmäßig fachliche Unterstützung und wichtige Informationen erhalten, um ihre Pflege bestmöglich zu organisieren. 

 

Wichtig zu wissen: Wer ausschließlich ambulante Pflegedienste in Anspruch nimmt, ist von dieser Pflicht ausgenommen.

 

Besonders relevant ist die Beratungspflicht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten. Ohne die fristgerechte Durchführung dieser Beratung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar komplett einstellen. Deshalb ist es entscheidend, die Beratung regelmäßig wahrzunehmen, damit die finanzielle Unterstützung gesichert bleibt und die häusliche Pflege dauerhaft gewährleistet werden kann.

PflegegradBeratungspflichtTerminfensterPflichttermine pro Jahr
Pflegegrad 1Freiwillig pro Halbjahr0
Pflegegrad 21 Mal pro Halbjahr01.01 – 30.06 & 01.07 – 31.122
Pflegegrad 31 Mal pro Halbjahr01.01 – 30.06 & 01.07 – 31.122
Pflegegrad 41 Mal pro Vierteljahr01.01 – 31.03  & 01.04 – 30.06
01.07 – 30.09 & 01.10 – 31.12
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Pflegegrad 51 Mal pro Vierteljahr

01.01 – 31.03  & 01.04 – 30.06
01.07 – 30.09 & 01.10  – 31.12

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Ablauf der Beratung

Termin buchen

Über unseren Online-Kalender wählen Sie unkompliziert Ihren Wunschtermin. Dabei entscheiden Sie, ob Sie eine Erstberatung oder eine Folgeberatung buchen möchten

Hausbesuch oder Videoberatung

Beratung persönlich oder digital Unsere Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause im Raum Oberhausen / Duisburg (bis 30 km Umkreis). Ab der zweiten Beratung können Sie auf Wunsch auch per Videotelefonie teilnehmen – bundesweit flexibel und sicher.

Nachweis an die Pflegekasse

Rechtssicherheit garantiert Nach der Beratung übernehmen wir die komplette Dokumentation und leiten den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse weiter. So bleibt Ihr Pflegegeld gesichert – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Passenden Termin im Kalender auswählen

Nutzen Sie unseren Online-Kalender und wählen Sie den Termin für Ihre Erst- oder Folgeberatung.
Schnell, einfach und rechtssicher.
 

Erstberatung vereinbaren

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Gut beraten heißt: Sicher versorgt – für mehr Vertrauen im Alltag.

Egal ob für Sie selbst oder für Ihre Angehörigen: Die regelmäßige Pflegeberatung gibt Sicherheit, schützt Ihre Ansprüche und sorgt dafür, dass Ihre Versorgung langfristig gut organisiert bleibt.


Was wird bei der Pflegeberatung besprochen?

 

Die Pflegeberatung ist ein umfassendes und praxisnahes Unterstützungsangebot, das weit über das bloße Abhaken von Pflichtpunkten hinausgeht. Sie zielt darauf ab, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern und sicherzustellen, dass die bestmögliche Versorgung gewährleistet ist. Typische Inhalte der Pflegeberatung umfassen:

  • Einschätzung der aktuellen Pflegesituation: Hierbei wird eine gründliche Analyse der bestehenden Versorgungssituation durchgeführt. Es wird untersucht, wie die Pflege organisiert ist und ob es potenzielle Risiken oder Belastungen für die Angehörigen gibt. Diese Einschätzung hilft dabei, die Situation zu verstehen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen.
  • Praktische Tipps zur Organisation des Pflegealltags: Die Beratung bietet wertvolle Ratschläge zur Strukturierung des täglichen Pflegealltags. Dazu gehören Empfehlungen zur Gestaltung der Tagesabläufe sowie Informationen über Entlastungsangebote, die den Pflegealltag erleichtern können.
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln: Die Pflegeberatung informiert über verschiedene Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegeboxen, Hausnotrufsysteme und Inkontinenzversorgung. Diese Hilfsmittel können dazu beitragen, die Pflege effizienter zu gestalten und zusätzliche Leistungen der Pflegekasse optimal zu nutzen.
  • Hinweise zu weiteren Leistungen der Pflegeversicherung: Die Beratung bietet Informationen über zusätzliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung angeboten werden, wie Verhinderungspflege, Tagespflege oder Entlastungsbeträge. Diese Leistungen können dazu beitragen, die Pflegebedürftigen besser zu unterstützen und die Belastung der Angehörigen zu verringern.
  • Unterstützungangebote bei Anträgen und Formalitäten: Die Pflegeberatung unterstützt bei der Bearbeitung von Anträgen und Formalitäten, wie beispielsweise bei einer Höherstufung des Pflegegrades oder beim Widerspruch gegenüber der Pflegekasse. Die Pflegefachkraft gibt Hinweise, Tipps und zeigt Möglichkeiten auf, wie Anträge korrekt gestellt werden können, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden.
 

Insgesamt bietet die Pflegeberatung eine wertvolle Unterstützung, die darauf abzielt, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu verbessern und den Pflegealltag zu erleichtern.

FAQ

Häufige Fragen

Nein. Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenlos. Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse.

Die Beratung wird ausschließlich von geschulten und anerkannten Pflegefachkräften durchgeführt, die von allen Pflegekassen zugelassen sind.

Ja, natürlich – z. B. Angehörige oder Betreuungspersonen.

Ihre Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durchzuführen. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen.

Ja. Jede zweite Beratung darf bequem per Videoberatung erfolgen. So sparen Sie Zeit und Wege. Der Ersttermin muss jedoch in der Regel als Hausbesuch stattfinden.

Kontakt

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung? Schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Anschrift

Centroallee 263, 46047 Oberhausen

E-Mail

Pflegeberatung@ege-healthcare.de

Telefon

0208 - 74134667

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