Die EGE Healthcare ist eine von allen Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI. Für Sie bedeutet das: Unsere Beratungseinsätze sind rechtssicher, werden vollständig von der Pflegekasse übernommen und gewährleisten, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird. Diese Anerkennung gibt Ihnen die Sicherheit, auf eine professionelle und verlässliche Unterstützung zählen zu können.
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig an einer Pflegeberatung teilzunehmen. Diese Beratung ist weit mehr als eine Formalität: Sie dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege langfristig zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte gestalten jede Beratung individuell, verständlich und empathisch – wahlweise bei Ihnen zu Hause im Raum Oberhausen und Umgebung (bis 30 km) oder bundesweit per Videotelefonie. Diese Flexibilität stellt sicher, dass die Beratung optimal in Ihren Alltag passt.
Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was am wichtigsten ist: ein sicheres und stabiles Pflegeumfeld für sich selbst oder Ihre Angehörigen.
Die häusliche Pflege ist für viele Familien eine wertvolle, aber auch belastende Aufgabe. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, verändert sich der gesamte Alltag. Neben der emotionalen Belastung müssen Angehörige viele organisatorische und pflegerische Aufgaben übernehmen. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein Leben im vertrauten Zuhause zu ermöglichen – für ihr Wohlbefinden und ihre Lebensqualität.
Um diese Versorgung dauerhaft zu sichern, schreibt der Gesetzgeber die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI vor. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze durch qualifizierte Pflegefachkräfte wahrnehmen. Diese Beratungen helfen, den aktuellen Pflegebedarf einzuschätzen, die Pflegesituation zu bewerten und Angehörigen konkrete Tipps für den Alltag zu geben.
Ein großer Vorteil: Risiken wie Überlastung der Pflegenden oder Verschlechterungen beim Pflegebedürftigen werden früh erkannt und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Außerdem sind die Beratungsgespräche eine Gelegenheit, offene Fragen zu klären und wertvolle Entlastungsangebote kennenzulernen.
Die Pflegekassen verlangen einen Nachweis über die Beratungseinsätze, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird. Damit wird sichergestellt, dass die finanzielle Unterstützung tatsächlich der Qualität der häuslichen Pflege zugutekommt.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist somit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: Sie entlastet Angehörige, stabilisiert die häusliche Versorgung und trägt entscheidend dazu bei, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu erhalten.
Die Beratungspflicht nach § 37.3 SGB XI betrifft alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Sie stellt sicher, dass Betroffene regelmäßig fachliche Unterstützung und wichtige Informationen erhalten, um ihre Pflege bestmöglich zu organisieren.
Wichtig zu wissen:
Wer ausschließlich ambulante Pflegedienste in Anspruch nimmt, ist von dieser Pflicht ausgenommen.
Besonders relevant ist die Beratungspflicht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten. Ohne die fristgerechte Durchführung dieser Beratung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar komplett einstellen. Deshalb ist es entscheidend, die Beratung regelmäßig wahrzunehmen, damit die finanzielle Unterstützung gesichert bleibt und die häusliche Pflege dauerhaft gewährleistet werden kann.
| Pflegegrad | Beratungspflicht | Terminfenster | Pflichttermine pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Freiwillig pro Halbjahr | – | 0 |
| Pflegegrad 2 | 1 Mal pro Halbjahr | 01.01 – 30.06 & 01.07 – 31.12 | 2 |
| Pflegegrad 3 | 1 Mal pro Halbjahr | 01.01 – 30.06 & 01.07 – 31.12 | 2 |
| Pflegegrad 4 | 1 Mal pro Vierteljahr | 01.01 – 31.03 & 01.04 – 30.06 01.07 – 30.09 & 01.10 – 31.12 | 4 |
| Pflegegrad 5 | 1 Mal pro Vierteljahr | 01.01 – 31.03 & 01.04 – 30.06 | 4 |
Egal ob für Sie selbst oder für Ihre Angehörigen: Die regelmäßige Pflegeberatung gibt Sicherheit, schützt Ihre Ansprüche und sorgt dafür, dass Ihre Versorgung langfristig gut organisiert bleibt.
Die Pflegeberatung ist ein umfassendes und praxisnahes Unterstützungsangebot, das weit über das bloße Abhaken von Pflichtpunkten hinausgeht. Sie zielt darauf ab, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern und sicherzustellen, dass die bestmögliche Versorgung gewährleistet ist. Typische Inhalte der Pflegeberatung umfassen:
Insgesamt bietet die Pflegeberatung eine wertvolle Unterstützung, die darauf abzielt, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu verbessern und den Pflegealltag zu erleichtern.
FAQ
Nein. Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenlos. Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse.
Die Beratung wird ausschließlich von geschulten und anerkannten Pflegefachkräften durchgeführt, die von allen Pflegekassen zugelassen sind.
Ja, natürlich – z. B. Angehörige oder Betreuungspersonen.
Ihre Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durchzuführen. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen.
Ja. Jede zweite Beratung darf bequem per Videoberatung erfolgen. So sparen Sie Zeit und Wege. Der Ersttermin muss jedoch in der Regel als Hausbesuch stattfinden.
Wir sind für Sie da – persönlich, zuverlässig und schnell erreichbar.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr darüber, wie EGE – Healthcare Ihnen helfen kann, Ihre Pflegesituation zu verbessern.